BEHANDLUNGSVERTRAG
Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,
Herzlich Willkommen in der Praxis OsteoFit.
Bevor die Behandlung starten kann, nehmen Sie sich bitte einen Moment Zeit den Behandlungsvertrag zu lesen und auszufüllen. Dieser Vertrag wird in Form eines Dienstleistungsvertrages (BGB § 611) aufgestellt und ist Voraussetzung für die folgende Behandlung. Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Ausschließlich zum Zweck der besseren Lesbarkeit wird in diesem Vertrag auf die geschlechtsspezifische Schreibweise verzichtet
I. Vertrag
zwischen
Praxis für Osteopathie „OsteoFit“
Nicole Wicht
Osteopathin / Heilpraktikerin / Medical Fitness-Trainerin
Lenzhahner Weg 37
65527 Niedernhausen
und
Name/ggf. Name des Erziehungsberechtigten
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Geburtsdatum :
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Adresse :
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Telefon.- / Handynr. :
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E-Mailadresse :
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Hausarzt :
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Versicherungsschutz :
O privat
O gesetzlich (bei : )
O Zusatz VS - Heilpraktiker
O Beihilfe
II. Vertragsgegenstand
Gegenstand dieses Vertrages ist die therapeutisch-osteopathische Behandlung des Patienten in Form von Anamnese, Diagnostik und Behandlung. Aufgrund der Anamneseerhebung und des Vertragsabschlusses werden Personenbezogene Daten ermittelt. Der Vertrag wird in Form eines Dienstleistungsvertrages erstellt und verpflichtet die Vertragspartner somit zur Einhaltung der vertraglich festgehaltenen Leistungen und Zahlungen.
III. Schweigepflicht
Im Rahmen der Behandlung fallen jegliche Kommunikationen unter die Schweigepflicht.
Der Therapeut verpflichtet sich keine Inhalte oder personenbezogenen Daten an Dritte weiterzugeben. Ausnahme stellen meldepflichtige Infektionskrankheiten (IfSg § 6, 7, 15), sowie gerichtliche Anordnungen dar, die den Therapeuten von der Schweigepflicht entbinden.
IV. Datenschutz
Die Praxis speichert personenbezogene Patientendaten, soweit dies für Diagnose, Beratung und Therapie, sowie für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist. Es gelten die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes.
V. Vergütung / Honorar
Für jeden Behandlungstermin wird ein Honorar von 95€ vereinbart.
Die Dauer der Behandlung richtet sich nach Behandlungsverlauf und
beträgt ca. 60 Minuten.
Mit der Wahrnehmung eines Termins verpflichtet sich der Patient das dafür vereinbarte Honorar unmittelbar nach der Behandlung mit Erhalt der Rechnung
Bar oder mit Karte zu begleichen.
Osteopathische Behandlungen und andere Naturheilverfahren werden u.U. nicht oder nur teilweise durch gesetzliche bzw. private Krankenversicherungen oder Beihilfestellen erstattet. Das Honorar ist in jedem Fall in voller Höhe zu entrichten, auch wenn Ihre Versicherung nur einen Teil des Honorars oder keine Erstattung übernimmt. Dies gilt auch für eine etwaige Erstattung durch die Beihilfe. Die Rechnungserlegung erfolgt, wie von den privaten Krankenkassen gefordert, mit Angabe der einzelnen Gebührenordnungsziffern der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) für jede Behandlung. Die Gewährung der Vergütung ist nicht von einem Behandlungserfolg abhängig. Für die Therapeuten besteht die Verpflichtung zu einer gewissenhaften Behandlung unter Beachtung der Aufklärungs – und Sorgfaltspflicht.
VI. Absageregelung
Die Praxis wird nach einem Bestellsystem geführt.
Das bedeutet, dass die vereinbarte Zeit ausschließlich für den jeweiligen Patienten reserviert ist. Aus diesem Grund verpflichtet sich der Patient
Für den Fall, dass ein Termin seitens des Patienten nicht wahrgenommen wird und keine Absage erfolgt, wird eine Ausfallpauschale von 50 Euro berechnet.
VII. Dienstleistungsbeschreibung
Osteopathie ist eine eigenständige Form der Medizin, die sich besonderen Formen der Untersuchung und Behandlung von schmerzhaften sowie auch symptomfreien Störungen der Muskel-, Gelenk-, Nerven- und Organfunktionen. Die Osteopathie kann sowohl präventiv, als auch bei akuten und chronischen Beschwerden angewandt werden. Es wird nicht nur das Krankheitsbild bzw. die Symptome an sich behandelt, sondern der Mensch in seiner Gesamtheit betrachtet. Auch bei unten genannten Gegenanzeigen ist eine eingeschränkte Behandlung möglich, sofern eine korrekte medizinische / ärztliche Abklärung vorangegangen ist und der Therapeut informiert wurde. Der Patient verpflichtet sich aufgrund von möglichen Risiken und Nebenwirkungen zu wahrheitsgemäßen Aussagen in Bezug auf den Gesundheitszustand (z.B.: Vorerkrankungen, Medikamenteneinnahme,
übertragbare Erkrankungen…..)
Die Osteopathie wird vor allem angewandt bei Erkrankungen, Problemen und
Funktionsstörungen des
Osteopathie ist nicht für alle Krankheiten geeignet. Der Gang zum spezialisierten Facharzt oder zum Allgemeinmediziner kann durch die Osteopathie
nicht ersetzt werden.
Als kurzfristig vorübergehende Reaktionen nach der Behandlung können u.a. auftreten:
Als Gegenanzeige einer Behandlung sind beispielhaft zu nennen:
Schwerwiegende oder lebensbedrohliche Komplikationen sind extrem selten.
In seltenen Fällen kann es nach einer Behandlung jedoch bei entsprechenden Vorerkrankungen/Voraussetzung zu einer Hirnblutung, einem Schlaganfall oder der Schädigung des Rückenmarks kommen.
Individuelle Risiken und Vorerkrankungen des Patienten (z.B. Osteoporose / Rheuma / Herzerkrankungen/Diabetes... )
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Übertragbare Erkrankungen des Patienten (z.B. Hepatitis / HIV)
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VIII. Therapeutische Anmerkung zum Aufklärungsgespräch
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Datum Unterschrift Patient Unterschrift Therapeutin